§ 52 GeschmMG: Konzentrationskammern der Landgerichte. Im Allgemeinen können vor der Geschmacksmusterkammer auch eventuelle UWG-Ansprüche mitbehandelt werden.
geschmacksmusterrecht/zustaendigkeit.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1