Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

geschmacksmusterrecht:loeschungsverfahren

finanzcheck24.de

Löschungsverfahren

§ 33 II GeschmMG: die Nichtigkeitsklage ist eine Jedermannsklage.

§ 36 I Nr. 5 und II: Im Falle der Nichtigkeit erfolgt bei Vorlage eines rechtskräftigen Urteils die Löschung der Eintragung des Geschmacksmusters. Bei Teilnichtigkeit nur eine entsprechende Eintragung in das Register.

geschmacksmusterrecht/loeschungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1