Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

geschmacksmusterrecht:ggv:ausschuss

finanzcheck24.de

Ausschuss

Artikel 109 (1) GGV

Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt.

Artikel 109 (2) GGV

Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG.

Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt.

Artikel 109 (3) GGV

Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

Art. 107 - 111 GGV (Titel XII) → Schlussbestimmungen

siehe auch

geschmacksmusterrecht/ggv/ausschuss.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/20 04:15 von 127.0.0.1