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gebrauchsmusterrecht:widerspruch_gegen_den_loeschungsantrag

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Widerspruch gegen den Löschungsantrag

§ 17 (1) GebrMG

Das Deutsche Patent- und Markenamt teilt dem Inhaber des Gebrauchsmusters den Antrag mit und fordert ihn auf, sich dazu innerhalb eines Monats zu erklären. Widerspricht er nicht rechtzeitig, so erfolgt die Löschung.

§ 17 (2) GebrMG → Mitteilung des Widerspruchs
§ 17 (3) GebrMG → Entscheidung über den Löschungsantrag
§ 17 (4) GebrMG → Kostenentscheidung

siehe auch

gebrauchsmusterrecht/widerspruch_gegen_den_loeschungsantrag.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1