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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

gebrauchsmusterrecht:loeschung_des_gebrauchsmusters

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Löschung des Gebrauchsmusters

Teillöschung

Nach Verzicht auf das Gebrauchsmuster ist für eine Löschung kein Raum mehr.1)

Dies ist auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren zu berücksichtigen.

Feststellung der Unwirksamkeit des Gebrauchsmusters

Auch dem Rechtsbeschwerdegericht ist es möglich festzustellen, dass die Eintragung des Streitgebrauchsmusters unwirksam war.2)

Für die Feststellung der Unwirksamkeit des Gebrauchsmusters ist ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich.3)

siehe auch

1)
vgl. BGH, Beschl. v. 11. September 2007 - X ZB 15/06 - Wellnessgerät
2)
BGH, Beschl. v. 11. September 2007 - X ZB 15/06 - Wellnessgerät; m.V.a. BGHZ 168, 142, 144 - Demonstrationsschrank
3)
BGH, Beschl. v. 11. September 2007 - X ZB 15/06 - Wellnessgerät; vgl. BGH, Beschl. v. 14.2.1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - tafelförmige Elemente; v. 17.12.1996 - X ZB 4/96, GRUR 1997, 213, 214 f. - Trennwand
gebrauchsmusterrecht/loeschung_des_gebrauchsmusters.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1