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eu:zweck_der_richtlinie_ueber_unlautere_geschaeftspraktiken

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Zweck der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Artikel 1 der Richtlinie 2005/29/EG

Zweck dieser Richtlinie ist es, durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über unlautere Geschäftspraktiken, die die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und zum Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus beizutragen.

siehe auch

Richtlinie 2005/29/EG → Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Dient dem Schutz der Verbraucher in der EU vor unlauteren Geschäftspraktiken, indem sie irreführende und aggressive Praktiken verbietet und sicherstellt, dass Unternehmen fair und transparent handeln.

eu/zweck_der_richtlinie_ueber_unlautere_geschaeftspraktiken.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/07 08:47 von mfreund