Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

eu:klaerung_von_streitigkeiten

finanzcheck24.de

Klärung von Streitigkeiten

Art. 344 AEUV

Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung der Verträge nicht anders als hierin vorgesehen zu regeln.

siehe auch

eu/klaerung_von_streitigkeiten.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 03:45 von 127.0.0.1