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Nach Artikel 3 [→ Begriffsbestimmungen] der Verordnung (EU) 2024/1689 ist ein KI-System ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann. Es leitet aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ab, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.
Nach Artikel 6 [→ Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme] der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt ein KI-System als hochriskant [→ Hochrisiko-KI-System], wenn es entweder als Sicherheitsbauteil in einem Produkt verwendet wird oder das KI-System selbst ein solches Produkt darstellt und dieses einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden muss. Darüber hinaus werden in Anhang III spezifische Kategorien von Hochrisiko-KI-Systemen aufgelistet.
Verordnung (EU) 2024/1689 → KI-Verordnung
Legt harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz in der Europäischen Union fest, mit dem Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen, der Transparenz, Zuverlässigkeit, Sicherheit und die Achtung der Grundrechte gewährleistet.
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