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Dr. Martin Meggle-Freund

eu:digitalpolitik:unberuehrtheit_anderer_transparenzpflichten

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Unberührtheit anderer Transparenzpflichten

Artikel 50 (6) der KI-Verordnung klarstellt, dass die Transparenzpflichten in Artikel 50 andere im Unionsrecht oder nationalen Recht festgelegte Pflichten nicht berühren.

Artikel 50 (6)

Die Absätze 1 bis 4 lassen die in Kapitel III festgelegten Anforderungen und Pflichten unberührt und berühren nicht andere Transparenzpflichten, die im Unionsrecht oder dem nationalen Recht für Betreiber von KI-Systemen festgelegt sind.

siehe auch

Artikel 50 → Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
Legt die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme fest, insbesondere hinsichtlich der Interaktion mit natürlichen Personen und der Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte.

eu/digitalpolitik/unberuehrtheit_anderer_transparenzpflichten.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/09 10:48 von mfreund