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eu:digitalpolitik:kennzeichnungspflicht

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Kennzeichnungspflicht

Artikel 50 (2) [→ Kennzeichnung synthetischer Inhalte durch KI-Systeme] der KI-Verordnung legt fest, dass bestimmte KI-Systeme einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Dies umfasst unter anderem die Verpflichtung, maschinenlesbare Kennzeichnungen zu integrieren, die anzeigen, dass die Ausgabe von einem KI-System erzeugt oder manipuliert wurde. Solche Techniken können Wasserzeichen, Metadatenidentifizierungen oder andere Methoden umfassen. Die Kennzeichnung ist besonders wichtig, um Täuschung oder Identitätsbetrug zu verhindern und die Integrität des Informationsökosystems zu schützen. Betreiber müssen zudem gegebenenfalls die Ausgaben der KI-Systeme deutlich kennzeichnen, insbesondere wenn es sich um Deepfakes handelt.

siehe auch

Artikel 50 (2) → Kennzeichnung synthetischer Inhalte durch KI-Systeme
Beschreibt die Pflicht der Anbieter, die Ausgaben von KI-Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen, als künstlich erzeugt zu kennzeichnen.

eu/digitalpolitik/kennzeichnungspflicht.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/09 12:48 von mfreund