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eu:digitalpolitik:hochrisiko-ki-system

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Hochrisiko-KI-System

Nach Artikel 6 [→ Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme] der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt ein KI-System als hochriskant, wenn es entweder als Sicherheitsbauteil in einem Produkt verwendet wird oder das KI-System selbst ein solches Produkt darstellt und dieses einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden muss. Darüber hinaus werden in Anhang III spezifische Kategorien von Hochrisiko-KI-Systemen aufgelistet.

siehe auch

Sekundärrecht der Europäischen Union
Umfasst die von den EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die auf Grundlage des Primärrechts (Verträge) erlassen werden und in den Mitgliedstaaten verbindlich sind.

eu/digitalpolitik/hochrisiko-ki-system.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/04 14:11 von mfreund