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Die Mitgliedstaaten dürfen den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Warenverkehr nicht aus Gründen, die mit dem durch diese Richtlinie angeglichenen Bereich zusammenhängen, einschränken.
Richtlinie 2005/29/EG → Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Schützt den Binnenmarkt vor Beschränkungen aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken.
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