Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

eu:beispiele_fuer_missbrauch

finanzcheck24.de

Beispiele für Missbrauch

Art. 102 (2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) listet spezifische Beispiele für missbräuchliches Verhalten auf, das unter das Verbot fällt.

Art. 102 (2) AEUV

Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen:

a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;

b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;

c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;

d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

siehe auch

Art. 102 AEUV → Missbrauch marktbeherrschender Stellung
Verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen.

eu/beispiele_fuer_missbrauch.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/11 09:45 von mfreund