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Dr. Martin Meggle-Freund

eu:anbieter_eines_ki-systems

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Anbieter eines KI-Systems

Nach Artikel 3 [→ Begriffsbestimmungen] der Verordnung (EU) 2024/1689 ist ein Anbieter eines KI-Systems eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder das KI-System unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Betrieb nimmt, sei es entgeltlich oder unentgeltlich.

siehe auch

Verordnung (EU) 2024/1689 → KI-Verordnung
Legt harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz in der Europäischen Union fest, mit dem Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen, der Transparenz, Zuverlässigkeit, Sicherheit und die Achtung der Grundrechte gewährleistet.

eu/anbieter_eines_ki-systems.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/08 07:45 von mfreund