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- | Ein zugelassener Vertreter ist eine Person, die berechtigt ist, natürliche oder juristische Personen in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) zu vertreten. Diese Vertreter müssen in einer speziellen Liste beim EPA eingetragen sein, um als zugelassene | + | Ein zugelassener Vertreter ist eine Person, die berechtigt ist, natürliche oder juristische Personen in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) zu vertreten. Diese Vertreter müssen in einer speziellen Liste beim EPA eingetragen sein [Artikel 134 (1) EPÜ -> [[]]]. |
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