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Ein zugelassener Vertreter ist eine Person, die berechtigt ist, natürliche oder juristische Personen in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) zu vertreten. Diese Vertreter müssen in einer speziellen Liste beim EPA eingetragen sein, um als zugelassene Vertreter anerkannt zu werden.
Art. 134 EPÜ → Vertretung vor dem Europäischen Patentamt
Regelt die Vertretung durch zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte vor dem Europäischen Patentamt.
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