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ep:vollstaendiger_oder_teilweiser_widerruf_eines_abbuchungsauftrags

finanzcheck24.de

Vollständiger oder teilweiser Widerruf eines Abbuchungsauftrags

Nr. 6.1 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) erklärt, wie ein Abbuchungsauftrag durch eine schriftliche Mitteilung widerrufen werden kann.

Nr. 6.1 VLK

Ein Abbuchungsauftrag kann durch eine unterzeichnete schriftliche Mitteilung des Einzahlers ganz oder teilweise widerrufen werden, die als E-Mail-Anhang an support@epo.org geschickt wird, oder durch Ausfüllen und Absenden des Online-Kontaktformulars auf der Website des EPA unter https://forms.epo.org/service-support/contact-us/contact0-form_de.html zusammen mit dem unterzeichneten schriftlichen Antrag. In der Widerrufsmitteilung anzugeben sind die Nummer des laufenden Kontos, das Aktenzeichen der Anmeldung oder des Patents sowie bei einem Teilwiderruf alle betreffenden Gebühren und Auslagen.

siehe auch

Nr. 6 VLK → Widerruf eines Abbuchungsauftrags
Beschreibt das Verfahren zum Widerruf eines Abbuchungsauftrags.

ep/vollstaendiger_oder_teilweiser_widerruf_eines_abbuchungsauftrags.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/15 08:08 von mfreund