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ep:vollmachtspflichten_fuer_angestellte

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 ====== Vollmachtspflichten für Angestellte ====== ====== Vollmachtspflichten für Angestellte ======
  
-Artikel 2 regelt die Pflicht zur Einreichung einer Vollmacht für Angestellte, die für einen Beteiligten gemäß Artikel 133 (3) EPÜ handeln.+Artikel 2 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] regelt die Pflicht zur Einreichung einer Vollmacht für Angestellte, die für einen Beteiligten gemäß Artikel 133 (3) EPÜ handeln.
  
  
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 </note> </note>
  
 +===== siehe auch =====
 +
 +ABl. EPA 2024, A75 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] \\
 +Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt.
ep/vollmachtspflichten_fuer_angestellte.1726729496.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/09/19 07:04 von mfreund