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ep:vertretung_vor_dem_europaeischen_patentamt

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-Im Kontext des Europäischen Patentrechts bezieht sich „Vertretung“ auf die Handlung, in der eine natürliche oder juristische Person durch eine andere Person vor dem Europäischen Patentamt (EPA) vertreten wird+Handlung, in der eine natürliche oder juristische Person durch eine andere Person vor dem Europäischen Patentamt vertreten wird.
  
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