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ep:vertreter

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-Ein Vertreter [Teil 7, Kapitel XI AO EPÜ -> [[Vertretung]]] im Kontext des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) ist eine Person, die natürliche oder juristische Personen in den durch das EPÜ geschaffenen Verfahren rechtlich vertreten kann. Grundsätzlich kann diese [[Vertretung]] nur von zugelassenen Vertretern ausgeübt werden, die in einer speziellen Liste beim Europäischen Patentamt (EPA) eingetragen sind.+Ein Vertreter [Teil 7, Kapitel XI AO EPÜ -> [[Vertretung]]] im Kontext des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) ist eine Person, die natürliche oder juristische Personen in den durch das EPÜ geschaffenen Verfahren rechtlich vertreten kann. Grundsätzlich kann diese [[Vertretung]] nur von [[zugelassener Vertreter|zugelassenen Vertretern]] ausgeübt werden, die in einer speziellen Liste beim Europäischen Patentamt (EPA) eingetragen sind.
  
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ep/vertreter.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/19 07:22 von mfreund