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ep:unwirksamkeit_eines_verspaeteten_widerrufs

finanzcheck24.de

Unwirksamkeit eines verspäteten Widerrufs

Nr. 6.2 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Bedingungen, unter denen ein Widerruf nicht wirksam ist.

Nr. 6.2 VLK

Ein Widerruf oder Teilwiderruf, der nach dem Tag des Eingangs des Abbuchungsauftrags beim EPA eingeht, ist nicht wirksam.

siehe auch

Nr. 6 VLK → Widerruf eines Abbuchungsauftrags
Beschreibt das Verfahren zum Widerruf eines Abbuchungsauftrags.

ep/unwirksamkeit_eines_verspaeteten_widerrufs.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/15 08:08 von mfreund