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ep:unterzeichnung_und_einreichung_von_vollmachten

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 Hebt den Beschluss der Präsidentin des Europäischen Patentamts von 2007 zur Einreichung von Vollmachten auf. Hebt den Beschluss der Präsidentin des Europäischen Patentamts von 2007 zur Einreichung von Vollmachten auf.
  
-Artikel 5 -> [[Inkrafttreten des neuen Beschlusses zur Vollmachtseinreichun]] \\+Artikel 5 -> [[Inkrafttreten des neuen Beschlusses zur Vollmachtseinreichung]] \\
 Bestimmt das Inkrafttreten des neuen Beschlusses auf den 1. November 2024. Bestimmt das Inkrafttreten des neuen Beschlusses auf den 1. November 2024.
  
  
 +===== siehe auch =====
  
- +Regel 152 EPÜ -> [[Vollmacht]] \\ 
-====== Inkrafttreten des neuen Beschlusses zur Vollmachtseinreichung ====== +Regelt die Voraussetzungen, Form, Fristen, und Rechtsfolgen der Einreichung, des Widerrufs und des Erlöschens von Vollmachten durch Vertreter vor dem Europäischen Patentamt.
- +
-Artikel 5 bestimmt das Inkrafttreten des neuen Beschlusses auf den 1November 2024. +
- +
-<note> +
-**Artikel 5 - Inkrafttreten** +
- +
-Dieser Beschluss tritt am 1. November 2024 in Kraft. +
-</note> +
- +
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