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Regel 12b (6) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass der Verwaltungsrat den Beschwerdekammern Aufgaben nach Artikel 134a Absatz 1 c) übertragen kann.
Der Verwaltungsrat kann den Beschwerdekammern Aufgaben nach Artikel 134a Absatz 1 c) übertragen.
Regel 12b EPÜ → Präsidium der Beschwerdekammern und Geschäftsverteilungsplan für die Beschwerdekammern
Legt die Zusammensetzung und Aufgaben des Präsidiums der Beschwerdekammern sowie die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans fest.
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