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ep:uebertragung_von_aufgaben_durch_den_verwaltungsrat

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Übertragung von Aufgaben durch den Verwaltungsrat

Regel 12b (6) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass der Verwaltungsrat den Beschwerdekammern Aufgaben nach Artikel 134a Absatz 1 c) übertragen kann.

Regel 12b (6) EPÜ

Der Verwaltungsrat kann den Beschwerdekammern Aufgaben nach Artikel 134a Absatz 1 c) übertragen.

siehe auch

Regel 12b EPÜ → Präsidium der Beschwerdekammern und Geschäftsverteilungsplan für die Beschwerdekammern
Legt die Zusammensetzung und Aufgaben des Präsidiums der Beschwerdekammern sowie die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans fest.

ep/uebertragung_von_aufgaben_durch_den_verwaltungsrat.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1