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ep:uebermittlung_von_stellungnahmen_der_beteiligten_an_die_uebrigen_beteiligten_im_einspruchsverfahren_zu_informationszwecken

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Übermittlung von Stellungnahmen der Beteiligten an die übrigen Beteiligten im Einspruchsverfahren zu Informationszwecken

Seit der Einführung der Konkordanzliste mit den im Einspruchsverfahren angeführten Dokumenten können die am Einspruchsverfahren beteiligten Parteien problemlos alle von den anderen Verfahrensbeteiligten eingereichten Unterlagen (Patent- und Nichtpatentliteratur) ermitteln und aus dem Europäischen Patentregister herunterladen. Im Einklang mit Nutzerwünschen hat das EPA nunmehr beschlossen, die Praxis, die auf als Patentdokumente bezeichnete Unterlagen angewandt wird,[ 2 ] auch auf andere im Einspruchsverfahren eingereichte Unterlagen anzuwenden. Somit wird es Unterlagen, die im Register eingesehen werden können, nicht mehr automatisch mitsenden.1)

Einspruchsschriften und Stellungnahmen wird das EPA den übrigen Beteiligten gemäß Regel 79 EPÜ weiterhin zu Informationszwecken übermitteln. Außerdem wird es angeführte Dokumente übermitteln, die nicht im Europäischen Patentregister eingesehen werden können (z. B. Modelle oder Videos) oder die nicht ohne Weiteres lesbar sind (z. B. farbige Unterlagen). Papierkopien der im Register vorhandenen Unterlagen werden den am Einspruchsverfahren Beteiligten auf Antrag weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt.2)

Den Beteiligten an einer mündlichen Verhandlung wird empfohlen, vor der Verhandlung anhand der elektronischen Akte im Europäischen Patentregister zu überprüfen, ob ihnen alle maßgeblichen Dokumente vorliegen.3)

Dieser verbesserte Service gilt für Dokumente, die am oder nach dem 1. Oktober 2020 eingereicht werden.4)

Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 3. Juni 2009 über die Übermittlung von Stellungnahmen der Beteiligten an die übrigen Beteiligten im Einspruchsverfahren zu Informationszwecken (ABl. EPA 2009, 434).5)

siehe auch

1) , 2) , 3) , 4) , 5)
Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 28. August 2020 über die Übermittlung von Stellungnahmen der Beteiligten an die übrigen Beteiligten im Einspruchsverfahren zu Informationszwecken
ep/uebermittlung_von_stellungnahmen_der_beteiligten_an_die_uebrigen_beteiligten_im_einspruchsverfahren_zu_informationszwecken.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1