Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:mitteilungspflicht_der_mitglieder

finanzcheck24.de

Mitteilungspflicht der Mitglieder

Artikel 24 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass ein Mitglied einer Beschwerdekammer oder der Großen Beschwerdekammer, das sich aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe oder aus einem sonstigen Grund für befangen hält, dies der Kammer mitteilen muss.

Artikel 24 (2) EPÜ

Glaubt ein Mitglied einer Beschwerdekammer oder der Großen Beschwerdekammer aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe oder aus einem sonstigen Grund an einem Verfahren nicht mitwirken zu können, so teilt es dies der Kammer mit.

siehe auch

Artikel 24 EPÜ → Ausschließung und Ablehnung
Beschreibt die Gründe und das Verfahren für die Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer.

ep/mitteilungspflicht_der_mitglieder.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 von 127.0.0.1