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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:haushalts-_und_finanzausschuss

finanzcheck24.de

Haushalts- und Finanzausschuss

Artikel 50 (f) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass die Finanzordnung die Zusammensetzung und Aufgaben eines Haushalts- und Finanzausschusses regelt, der vom Verwaltungsrat eingesetzt werden soll.

Artikel 50 (f) EPÜ

Die Finanzordnung regelt insbesondere: Zusammensetzung und Aufgaben eines Haushalts- und Finanzausschusses, der vom Verwaltungsrat eingesetzt werden soll;

siehe auch

Artikel 50 EPÜ → Finanzordnung
Beschreibt die Regelungen der Finanzordnung der Organisation.

ep/haushalts-_und_finanzausschuss.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/08 12:03 von areichelt