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ep:gliederung_in_generaldirektionen

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Gliederung in Generaldirektionen

Regel 9 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass das Europäische Patentamt verwaltungsmäßig in Generaldirektionen untergliedert wird.

Regel 9 (1) EPÜ

Das Europäische Patentamt wird verwaltungsmäßig in Generaldirektionen untergliedert, denen die in Artikel 15 Buchstaben a bis e genannten Organe, die für Rechtsfragen und die für die innere Verwaltung des Amts geschaffenen Dienststellen zugeordnet werden.

siehe auch

Regel 9 EPÜ → Verwaltungsmäßige Gliederung des Europäischen Patentamts
Legt die verwaltungsmäßige Gliederung des Europäischen Patentamts in Generaldirektionen fest.

ep/gliederung_in_generaldirektionen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1