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Die Gebührenzahlung [→ Entrichtung von Gebühren] bezeichnet die Überweisung von fälligen Beträgen an das Europäische Patentamt (EPA) für Dienstleistungen oder Verfahrensschritte im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens, wie Anmelde-, Prüfungs- oder Aufrechterhaltungsgebühren.
→ Gebühren
Finanzielle Beträge, die für verschiedene Verfahrensschritte wie die Anmeldung, Prüfung, Erteilung und Aufrechterhaltung europäischer Patente an das Europäische Patentamt entrichtet werden müssen.
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