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ep:gebuehrenermaessigung_bei_mehreren_anmeldern

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Gebührenermäßigung bei mehreren Anmeldern

Regel 7a (5) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass die Gebührenermäßigung nur gewährt wird, wenn jeder Anmelder die geltenden Kriterien erfüllt.

Regel 7a (5) EPÜ

Reichen mehrere Personen eine europäische Patentanmeldung oder eine Euro-PCT-Anmeldung ein, so wird die Ermäßigung gemäß Absatz 1 oder 3 nur dann gewährt, wenn jeder Anmelder die geltenden Kriterien für die Anspruchsberechtigung erfüllt.

siehe auch

Regel 7a EPÜ → Gebührenermäßigung
Legt fest, unter welchen Bedingungen eine Gebührenermäßigung gewährt wird.

ep/gebuehrenermaessigung_bei_mehreren_anmeldern.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1