Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:einreichung_einer_beglaubigten_abschrift

finanzcheck24.de

Einreichung einer beglaubigten Abschrift

Regel 40 (3) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Verpflichtung zur Einreichung einer beglaubigten Abschrift der früher eingereichten Anmeldung und gegebenenfalls einer Übersetzung.

Regel 40 (3) EPÜ

Enthält die Anmeldung eine Bezugnahme nach Absatz 2, so ist innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Einreichung eine beglaubigte Abschrift der früher eingereichten Anmeldung einzureichen. Ist diese Anmeldung nicht in einer Amtssprache des Europäischen Patentamts abgefasst, so ist innerhalb derselben Frist eine Übersetzung in einer dieser Sprachen einzureichen. Regel 53 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.

siehe auch

Regel 40 EPÜ → Erfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags
Legt die Voraussetzungen fest, unter denen der Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung bestimmt wird.

ep/einreichung_einer_beglaubigten_abschrift.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/10 12:56 von areichelt