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ep:biologisches_material

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Biologisches Material

Regel 26 (3) EPÜ 2000

„Biologisches Material“ ist jedes Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann.

Pflanzen und ihre Bestandteile sind ein materielles Substrat, das vom Menschen zur Erzielung eines gewünschten Ergebnisses durch den Einsatz von Naturkräften bearbeitet werden kann, d. h. durch die systematische Ausnutzung biologischer Mechanismen, die den im Anspruch beschriebenen Verfahrensschritten zugrunde liegen. Der gewaltige Wissensfortschritt auf diesem Gebiet hat Verfahren hervorgebracht, die sich vom Menschen so weit beherrschen lassen, dass sie reproduzierbar sind.1)

siehe auch

1)
Entscheidung der Großen Beschwerdekammer vom 9. Dezember 2010 G 2/07
ep/biologisches_material.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1