Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:bewilligung_fuer_ein_haushaltsjahr

finanzcheck24.de

Bewilligung für ein Haushaltsjahr

Artikel 43 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die im Haushaltsplan eingesetzten Ausgaben für ein Haushaltsjahr bewilligt werden, soweit die Finanzordnung nichts anderes bestimmt.

Artikel 43 (1) EPÜ

Die in den Haushaltsplan eingesetzten Ausgaben werden für ein Haushaltsjahr bewilligt, soweit die Finanzordnung nichts anderes bestimmt.

siehe auch

Artikel 43 EPÜ → Bewilligung der Ausgaben
Beschreibt die Bewilligung der Ausgaben im Haushaltsplan der Organisation.

ep/bewilligung_fuer_ein_haushaltsjahr.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 von 127.0.0.1