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Europäische Patentanmeldungen können schriftlich beim Europäischen Patentamt in München, Den Haag oder Berlin oder bei den in Artikel 75 Absatz 1 b) [→ Einreichung der europäischen Patentanmeldung] genannten Behörden eingereicht werden.
Artikel 75 (1) EPÜ → Einreichung der europäischen Patentanmeldung
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