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====== Aufhebung alter Beschlüsse zur Vollmachtseinreichung ====== | ====== Aufhebung alter Beschlüsse zur Vollmachtseinreichung ====== | ||
- | Artikel 4 hebt den Beschluss der Präsidentin des Europäischen Patentamts von 2007 zur Einreichung von Vollmachten auf. | + | Artikel 4 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] |
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | ABl. EPA 2024, A75 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] \\ | ||
+ | Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt. |
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