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Nr. 5.1 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) erklärt die verschiedenen Arten von Abbuchungsaufträgen und die zulässigen Einreichungswege.
5.1.1 Die Belastung des laufenden Kontos erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines vom Kontoinhaber oder vom bevollmächtigten Vertreter unterzeichneten elektronischen Abbuchungsauftrags. Die Unterschrift kann mittels alphanumerischer Signatur, Faksimile-Signatur sowie unter Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur erfolgen oder, wenn die Zahlung über die Online-Gebührenzahlung oder die Zentrale Gebührenzahlung im Rahmen der Online-Dienste erfolgt, durch Authentifizierung per Smartcard.
Beim Abbuchungsauftrag kann es sich handeln um:
5.1.2 Der Abbuchungsauftrag ist in einem elektronisch verarbeitbaren Format (XML) auf einem der folgenden Wege einzureichen:
5.1.3 Abbuchungsaufträge, die auf anderem Weg, z. B. auf Papier, per Fax, über die Web-Einreichung oder in einem anderen Format, etwa als PDF-Anhang oder über das Anmerkungsfeld der Online-Formblätter eingereicht werden, sind ungültig und werden daher nicht ausgeführt. Das EPA teilt dies dem Verfahrensbeteiligten als Serviceleistung mit. Die Rechtsfolge der Einreichung eines ungültigen Abbuchungsauftrags ist unter Nummer 5.4.2 dargelegt.
Nr. 5 VLK → Belastung des laufenden Kontos
Beschreibt die Bedingungen und Verfahren zur Belastung des laufenden Kontos mit Gebühren, die in Verbindung mit europäischen und PCT-Verfahren an das EPA zu entrichten sind.
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