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Nr. 6.3 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) erläutert die Anwendung des Widerrufsverfahrens auf Abbuchungsaufträge mit späterem Ausführungstermin.
Dieses Widerrufsverfahren gilt entsprechend für Abbuchungsaufträge mit späterem Ausführungstermin gemäß Nummer 5.4.1 Absatz 2.
Nr. 6 VLK → Widerruf eines Abbuchungsauftrags
Beschreibt das Verfahren zum Widerruf eines Abbuchungsauftrags.
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