Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:anwendung_der_regeln_auf_nachgereichte_unterlagen

finanzcheck24.de

Anwendung der Regeln auf nachgereichte Unterlagen

Regel 50 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass die Regeln 42, 43 und 47 bis 49 auf Schriftstücke anzuwenden sind, die die Unterlagen der europäischen Patentanmeldung ersetzen.

Regel 50 (1) EPÜ

Die Regeln 42, 43 und 47 bis 49 sind auf Schriftstücke, die die Unterlagen der europäischen Patentanmeldung ersetzen, anzuwenden.

Regel 49 Absatz 2 ist ferner auf die in Regel 71 genannten Übersetzungen der Patentansprüche anzuwenden.

siehe auch

Regel 50 EPÜ → Nachgereichte Unterlagen
Legt fest, dass die Regeln 42, 43 und 47 bis 49 auf Schriftstücke anzuwenden sind, die die Unterlagen der europäischen Patentanmeldung ersetzen.

ep/anwendung_der_regeln_auf_nachgereichte_unterlagen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 14:05 von 127.0.0.1