Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:anwendung_auf_besondere_finanzbeitraege

finanzcheck24.de

Anwendung von Artikel 39 auf besondere Finanzbeiträge

Artikel 40 (5) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bestimmt, dass die Bestimmungen von Artikel 39 Absätze 3 und 4 auf die besonderen Finanzbeiträge entsprechend anzuwenden sind.

Artikel 40 (5) EPÜ

Artikel 39 Absätze 3 und 4 ist auf die besonderen Finanzbeiträge entsprechend anzuwenden.

siehe auch

Artikel 40 EPÜ → Bemessung der Gebühren und Anteile – besondere Finanzbeiträge
Behandelt die Bemessung der Gebühren und Anteile sowie die besonderen Finanzbeiträge der Vertragsstaaten.

ep/anwendung_auf_besondere_finanzbeitraege.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/05 18:23 von areichelt