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Anspruchsmerkmale sind die einzelnen technischen oder funktionalen Elemente eines Patentanspruchs, die den Schutzumfang der Erfindung definieren. Sie können aus strukturellen (räumlich-körperlichen) [→ strukturelle Merkmale] und/oder funktionalen Merkmalen bestehen.
Die Anspruchskategorie und die technischen Merkmale definieren den Anspruchsgegenstand und bestimmen den Schutzbereich.1)
Artikel 84 EPÜ → Patentansprüche
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