Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:ablehnung_durch_beteiligte

finanzcheck24.de

Ablehnung durch Beteiligte

Artikel 24 (3) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Mitglieder der Beschwerdekammern oder der Großen Beschwerdekammer von jedem Beteiligten aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe oder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können.

Artikel 24 (3) EPÜ

Die Mitglieder der Beschwerdekammern oder der Großen Beschwerdekammer können von jedem Beteiligten aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe oder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Die Ablehnung ist nicht zulässig, wenn der Beteiligte Verfahrenshandlungen vorgenommen hat, obwohl er bereits den Ablehnungsgrund kannte. Die Ablehnung kann nicht mit der Staatsangehörigkeit der Mitglieder begründet werden.

siehe auch

Artikel 24 EPÜ → Ausschließung und Ablehnung
Beschreibt die Gründe und das Verfahren für die Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer.

ep/ablehnung_durch_beteiligte.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 von 127.0.0.1