Anzeigen:
In den Fällen des Absatzes 3 ist eine Beglaubigung der Erklärung oder der Unterschriften nicht erforderlich.
§ 28 DPMAV → Eintragung eines Rechtsübergangs
§ 28 DPMAV → Eintragung eines Rechtsübergangs
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de