Anzeigen:
Weichen verschiedene Darstellungen eines Designs voneinander ab und entstehen dadurch Unklarheiten über den Schutzgegenstand, ist der Schutzgegenstand des Designs durch Auslegung [→ Auslegung eines Designs] zu bestimmen.1)
§ 1 Nr. 1 DesignG → Design
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de