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bundesrechtsanwaltsordnung:syndikusanwalt

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Syndikusanwalt

Ein Syndikusanwalt (auch Firmenanwalt, oder Syndikus) vertritt als Rechtsanwalt einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber im Rahmen eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses.

Durch die Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte wird der Syndikusanwalt wird in die BRAO integriert.

§ 59a BRAO

siehe auch

bundesrechtsanwaltsordnung/syndikusanwalt.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1