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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

arbeitnehmererfinderrecht:anteilsfaktor

finanzcheck24.de

Anteilsfaktor

Berücksichtigt bei der Berechnung der Vergütung den Anteil des Betriebs am Zustandekommen der Erfindung.

A = f (a + b + c)

(Umrechnungstabelle in ArbnErfRL Nr. 37)

a = Stellung der Aufgabe

berücksichtigt die Veranlassung der Aufgabenstellung durch den Betrieb nach 6 Wertezahlen.

1 Aufgabe mit Angabe Lösungsweg vom Betrieb gestellt
2 betriebliche Aufgabenstellung, eigener Lösungsweg
3 kein betriebliche Aufgabenstellung; dem Arbeitnehmer wurden jedoch Mängel und Bedürfnisse zur Kenntnis gebracht
4 kein betriebliche Aufgabenstellung; Arbeitnehmer hat die Mängel und Bedürfnisse selbst festgestellt
5 Erfinder hat sich die Aufgabe selbst innerhalb seines Aufgabengebiets gestellt
6 Erfinder hat sich die Aufgabe selbst außerhalb seines Aufgabengebiets gestellt

b = Lösung der Aufgabe

Wertzahl aus 3 Merkmalen; kein Merkmal erfüllt  Wertzahl 6, 3 erfüllt  Wertzahl 1

  • beruflich geläufige Überlegungen
  • betriebliche Arbeiten und Kenntnisse
  • technische Hilfsmittel des Betriebs genutzt

c = Aufgaben und Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb

Einteilung erfolgt nach 8 Gruppen. Kriterien sind Ausbildung, hierarchische Position und Nähe zur Fertigung und Entwicklung.

arbeitnehmererfinderrecht/anteilsfaktor.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/18 08:15 von 127.0.0.1