Unternehmen

Der Unternehmensbegriff im Wettbewerbsrecht bezieht sich auf eine wirtschaftliche Einheit, selbst wenn diese aus mehreren juristischen Personen besteht.1)

Die wirtschaftliche Einheit kann sich nicht nur auf Marktverhalten im engeren Sinne (Preisstrategie, Vertrieb) beziehen, sondern umfasst auch weitere wirtschaftliche, organisatorische und rechtliche Verbindungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft.2)

Dies bedeutet, dass nicht nur Preis- und Vertriebsentscheidungen, sondern auch Organisationsstruktur und strategische Kontrolle durch die Muttergesellschaft Indizien für eine wirtschaftliche Einheit sind.3)

siehe auch

Muttergesellschaft

1) , 2) , 3)
EuGH, Urteil vom 10. September 2009, Rs. C-97/08 P, Akzo Nobel u.a. / Kommission