Marktabgrenzung

Die Abgrenzung des sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Marktes ist eine weitere Kategorie, die bestimmt, ob ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Hier wird bewertet, ob die angebotenen Waren oder Dienstleistungen aus Sicht der Verbraucher austauschbar sind und ob sie in demselben Marktsegment konkurrieren.

Für die sachliche Marktabgrenzung genügt es jedenfalls, wenn aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die angebotenen Waren oder Dienstleistungen austauschbar sind. Entscheidend ist, ob der Verkehr eine Substitution ernsthaft in Betracht zieht.1)

siehe auch

Wettbewerbsverhältnis
Lauterkeitsrechtliche Beziehung zwischen Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten zueinander in Konkurrenz stehen und sich gegenseitig beeinflussen können.

1)
vgl. BGH. GRUR 2002, ,S2S |H29| - Lottoschein