Eine amtliche Warnung zeichnet sich formal dadurch aus, dass sie als solche bezeichnet wird. Inhaltlich enthält sie einen Hinweis auf drohende Gefahren und zu beachtende Verhaltensmaßregeln.1)
Bei Wetterwarnungen handelt es sich um Warnungen vor Gefahren im Zusammenhang mit Wettererscheinungen wie Sturm, Hagel, Starkregen, Hochwasser, Lawinen, Hitze oder Frost.2)
Der DWD [→ Deutscher Wetterdienst] spricht derartige Warnungen nach eigens entwickelten Warnkriterien aus. Die im Klageantrag wiedergegebenen Bildschirmansichten enthalten allenfalls teilweise derartige Warnungen.3)