Ablehnung von Einigungsverhandlungen

§ 15 (8) UWG

Die Einigungsstelle kann, wenn sie den geltend gemachten Anspruch von vornherein für unbegründet oder sich selbst für unzuständig erachtet, die Einleitung von Einigungsverhandlungen ablehnen.

siehe auch

§ 15 UWG → Einigungsstellen
Landesregierungen richten Einigungsstellen ein, um Rechtsstreitigkeiten nach dem UWG beizulegen.