Von Zulässigkeit spricht man bei den Voraussetzung für den Erfolg einer Erwirkungshandlungen, z.B.
Von Wirksamkeit spricht man bei den Voraussetzung für den Erfolg einer Bewirkungshandlungen, z.B.
Die Prozeßvoraussetzungen (auch Sachurteilsvoraussetzungen) beziehen sich auf die Frage, ob ein Sachurteil überhaupt ergehen darf.
Die Prozeßhandlungsvoraussetzungen beziehen sich auf eine einzelne Prozeßhandlungen, wobei diese entweder Erwirkungs- oder Bewirkungshandlungen sein können.
Prozeßhandlungsvoraussetzungen sind
Bei Sachanträgen ist ferner die Begründetheit zu prüfen.