Die Begründetheit eines Rechtsmittels und die Zulässigkeit seiner sachlichen Prüfung müssen getrennt beurteilt werden.1)
Eine Entscheidungsformel kann einen Zusatz umfassen, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt.
Die Eingrenzung der Rechtsmittelzulassung kann sich aber auch aus den Gründen der Entscheidung ergeben.2)